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OLG Schleswig, 31.10.2003 - 16 W 126/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs durch den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen; Entscheidungsbefugnis des gesamten Spruchkörpers bei Entscheidungen über Ablehnungsgesuche; Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzendenvertreters ...
- Judicialis
GG Art. 101 I; ; GVG § 105 I; ; ZPO § 349 I; ; ZPO § 45 I; ; ZPO § 46 II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidung über Ablehnung des Vorsitzenden einer Kammer für Handelssachen wegen Befangenheit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 14.08.2003 - 13 O 173/02
- OLG Schleswig, 31.10.2003 - 16 W 126/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97
Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit
Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2003 - 16 W 126/03
Deshalb hat § 349 Abs. 2 ZPO in den dort geregelten Fällen, bei denen es typischerweise nicht auf die besondere Sachkunde der Handelsrichter ankommt, dem Vorsitzenden allein die Entscheidung zugewiesen (hierzu: BVerfG NJW 1999, 1095). - BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 1 Z 71/79
Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2003 - 16 W 126/03
Das gilt auch für die Kammer für Handelssachen (…h. M.: Kissel, GVG, 3. Aufl., § 105 Rdn. 9; BayObLGZ 1979, 364 (367 m.w.N.)).
- LG Köln, 26.07.2005 - 28 O 70/05
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug; Anpassung der Berechnung …
Ungeachtet der Frage des Verjährungsbeginns in einem Fall wie dem vorliegenden, bei dem der Kfz-Brief nicht unmittelbar an den Käufer übergeben wird, sondern zunächst an die finanzierende Bank übermittelt wird (dazu allgemein LG Lübeck, Urt. v. 23. Juli 2003 - 10 O 221/02, SchlHA 2004, 155 = juris), greift im vorliegenden Fall selbst bei Annahme eines Beginns der Verjährung bereits mit der Übergabe des Fahrzeugs am 13. September 2002 nicht die Einrede der Verjährung aus § 214 BGB i.V.m. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.